GmbH oder Einzelfirma gründen

Wie muss man vorgehen, wenn man in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchte? Die Gründung ist vergleichsweise einfach. Einzig für vom Bund und Kanton reglementierte Bereiche werden spezielle Bewilligungen benötigt.

Tipps vor der Firmengründung

Bevor man startet, sollte man unbedingt einige wichtige Punkte bedenken. Dazu gehören u.a.:

  • die Entscheidung für eine passende Rechtsform
  • die Marktanalyse sowie eine Erstellung eines Businessplans
  • die Eintragung ins Handelsregister

Eine einfache Gesellschaft kann ohne grosse Formsachen gegründet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese durch eine Umwandlung eine Unternehmensstruktur suchen, die juristisch und steuerlich besser ist.

Es gibt viele Tools und Angebote, welche die Gründerinnen und Gründer in den verschiedenen Abschnitten begleiten. Das SECO unterstützt die Firmengründung mit seinem Portal EasyGov.swiss.  

Gerne beraten und unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zur Firmengründung. In einem Gespräch weisen wir auf Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen hin und gehen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. So ist gewährleistet, dass Ihr Entscheid ein gefestigtes Fundament hat. Das Gespräch endet sinnvollerweise mit dem Beschluss, wie Ihr Unternehmen gegründet werden soll. Die Daten geben wir dem Notar weiter, damit dieser für Sie alles in die Wege leiten kann. Für die Aufnahme der Daten und die Besprechung verrechnen wir Ihnen pauschal CHF 200.-.

Fragen und Antworten zur Firmengründung

Was sollte man vorbereiten, um eine Firma zu gründen?

Man sollte sich Gedanken machen welche Rechtsform die geeignete sein könnte. Weiter sollte eine Marktanalyse und sowie Businessplan erstellt werden. Zudem ist prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung ins Handelsregister gegeben sind.

Welche Rechtsform ist die geeignete?

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss sich für eine Rechtsform entscheiden.

Die häufigsten drei Rechtsformen sind: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Personen- und Kapitalgesellschaften:  Hier wird mit dem gesamten Privatvermögen für allfällige Forderungen gehaftet. Wer bereit ist alle Risiken allein zu tragen, kann sich einfach als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen.

Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Das Unternehmerrisiko ist geringer, da die Haftung auf das Kapital beschränkt ist. Eine private Haftung besteht nicht. Auch als Verein oder Genossenschaft kann man eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.

Folgende Kriterien sollten beim Entscheid miteinfliessen:

  • Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und das vorgeschriebene Mindestkapital sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Wichtig ist die Berücksichtigung des Kapitalbedarfs des laufenden Jahres sowie 3 bis 5 Jahre nach der Gründung.
  • Haftung: Als Faustregel gilt: Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto sinnvoller ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Unabhängigkeit: Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss entscheiden, ob er alleine oder mit einem Geschäftspartner arbeiten will und ob er einem Kapitalgeber vorgezogen wird.
  • Steuern: Die Besteuerung auf Gewinne bei Kapitalgesellschaften ist tendenziell tiefer als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.  
  • Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder inexistent. Der Inhaber einer Einzelfirma ist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, die Beträge in die 2. Säule sind freiwillig. Bei einer Kapitalgesellschaft ist der Unternehmer bei der Firma angestellt und somit sozialversichert.
Muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden?

Erfüllt ein Unternehmen folgende Voraussetzungen ist ein Eintrag im Handelsregister obligatorisch.

  • Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz
  • Kollektivgesellschaften / Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Vereine, welche ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
  • Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
  • Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen

Folgende Informationen sind im Handelsregistereintrag ersichtlich:

  • Firmenname
  • Gründungsdatum
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen der Gesellschafter, Verwaltungsräte, Geschäftsführende, Zeichnungsberechtigte
  • Kapitalverhältnisse
  • Ggf. Revisionsstelle
Kann man als ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz ein Unternehmen gründen?

Die Möglichkeiten für eine Firmengründung unterscheiden sich je nach Herkunftsland. Die Schweiz hat für die Firmengründung durch ausländische Staatsangehörige ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten - sogenannte Drittstaaten - werden in beschränktem Ausmass lediglich gut Qualifizierte zugelassen.