Rechnungswesen und Buchhaltung

Unsere Kunden unterstützen wir im Finanz- und Rechnungswesen kompetent und lösungsorientiert. Wir betreuen Personen und Kapitalgesellschaften sowie übrige juristische Personen bei Buchführungs- und Abschlussarbeiten, zum Beispiel beim Jahresabschluss oder beim Erstellen der Bilanz.

Dadurch entlasten wir Sie von Routine- und Spezialaufgaben, damit Sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Anpassungen von Strukturen und Prozessen erfordern im Finanz- und Rechnungswesen oft rasches und flexibles Handeln. Auch hier agieren wir als ständiger Begleiter auf Ihre betrieblichen Fortschritte.

Eine sauber geführte Buchhaltung ist die Grundlage für Ihre Steuereinschätzung und vor allem für die Führung Ihres Unternehmens - lassen Sie sich helfen!

Gerne unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:

  • Budgetierungen
  • Abschlussanalysen
  • Immobilien
  • Organisation
  • Finanzplanung und Controlling
  • Unternehmensgründungen

Fragen und Antworten zu Rechnungswesen und Buchhaltung

Wer ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen?

In der Schweiz sind folgende Gesellschaften zur Buchhaltung und Rechnungslegung verpflichtet:

Juristische Personen (AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen) Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften), die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 500'000 erzielt haben.

Es gibt auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Umsatz weniger als CHF 500'000 beträgt. Diese müssen mindestens eine vereinfachte Buchhaltung führen, die lediglich die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen umfassen. Die Behörden, die Mehrwertsteuer sowie auch wir empfehlen eine ordentliche Buchführung zu erstellen.

Die Buchhaltungspflicht umfasst eine vollständige Bilanz, eine Erfolgsrechnung sowie ein Inventar.

Wie lange müssen die Unterlagen für die Buchhaltung aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege und die mit der Buchhaltung des Unternehmens verbundenen Berichte ist gesetzlich auf mindestens zehn Jahre festgesetzt (Art. 958f OR). Es gelten besondere Bestimmungen für Dokumente, die elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden (Art. 958f Abs. 3 OR).

Wer wird einer ordentlichen Revision unterzogen?

Das Schweizer Revisions- und Rechnungslegungsrecht, stützt sich auf die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens und ist unabhängig von dessen Rechtsform. Von der Revisionspflicht befreit sind Einzelfirmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften). Die übrigen Unternehmen unterliegen dagegen der ordentlichen Revision, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte erreichen:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250

Die Unternehmen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, unterliegen einer eingeschränkten Revision. Oder sie können sich optional von dieser befreien lassen.

Wie muss eine Buchhaltung geführt sein?

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften ist ein Unternehmen verpflichtet eine Finanzbuchhaltung zu führen. In der Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung wird für jeden einzelnen Kunden oder Lieferanten ein Konto geführt. Die Summe wird dann ins Hauptbuch der Finanzbuchhaltung übertragen.

Bei der Offenposten-Buchhaltung werden die Geschäftsfälle erst erfasst, wenn diese bezahlt werden. Die Kontrolle der unbezahlten Rechnungen erfolgt separat.

Je nach Umfang kann eine Offenposten-Buchhaltung sinnvoll sein. Bei grösseren Datenmengen empfiehlt es sich jedoch eine Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zu führen.

Was ist eine Bilanz?

In der Bilanz werden die Aktiven und die Passiven einander gegenübergestellt. Die Bilanz ist immer nur eine Momentaufnahme. Häufigster Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.

Unterschieden wird zwischen Vermögen (Aktiven) und Schulden (Passiven). Als Reinvermögen bzw. als Eigenkapital bezeichnet man den Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden.

Das Vermögen setzt sich aus Bargeld, Bankguthaben sowie Anlagen (Fahrzeuge, Maschinen, Immobilien etc.) zusammen.

Das Fremdkapital besteht aus noch nicht bezahlten Rechnungen (Kreditoren) sowie Schulden. Das Fremdkapital und das Eigenkapital bilden zusammen die Passiven.

Welche Arbeiten kann idea Treuhand übernehmen?
  • Führen der Finanzbuchhaltung
  • Buchführung mit einem professionellen Buchhaltungssystem (Comatic, Bexio, ect.)
  • Zahlungen, Debitorenmanagement, Inkasso
  • Erstellen der Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie Steuererklärungen für JP
  • Erstellung von Konzernrechnungen
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Kennzahlenberechnungen sowie Geldflussrechnungen
  • Beratung und Begleitung beim Auf- und Ausbau des Rechnungswesens