Lohnbuchhaltung und Personaladministration

Korrekte Lohnbuchhaltung und die Personaladministration sind in jedem Unternehmen von grosser Bedeutung. Dabei müssen immer die aktuellsten gesetzlichen und versicherungstechnischen Bestimmungen eingehalten werden.

Daneben gehören auch die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Beratungen im Bereich Arbeitsrecht, Quellensteuer oder Lohndeklarationen zu unseren Dienstleistungen.

  • Lohnabrechnungen, Salärauszahlungen, Abrechnung mit Sozialversicherungen
  • Lohnausweise, Quellensteuerabrechnungen
  • Abstimmung von Gewinn, Lohn und Dividende
  • Beratung in Fragen des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts

Fragen und Antworten zu Lohnbuchhaltung und Personaladministration

Warum braucht es einen Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dass eine von ihnen für die andere gegen Bezahlung eine Arbeit ausführt. Der Arbeitsvertrag beinhaltet Rechte und Pflichten, die im OR (Art. 319 ff.) aufgeführt sind. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die erwartete Arbeit zu liefern, und der Arbeitgeber die Pflicht, den Lohn sowie die Versicherungsbeiträge zu zahlen oder auch Ferien zu gewähren.

Ist man verpflichtet, die Arbeitszeiten der Angestellten zu erfassen?

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu erfassen. Die Unternehmen müssen jederzeit in der Lage sein, die geleistete Arbeitszeit inklusive Überzeitarbeit von ihren Angestellten nachzuweisen.

Müssen den Angestellten freie Tage gewährt werden?

Bei besonderen Anlässen ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der üblichen Arbeitsstunden freie Tage zu gewähren, ohne dass diese von den Ferien abgezogen werden. Man kann drei Arten von Ereignissen unterschieden, welche eine solche Freizeit rechtfertigen:

  • Erledigung persönlicher Angelegenheiten:  Arzttermin, Umzug Wohnsitz, usw.
  • Familienereignisse: Tod eines Angehörigen, Geburt eines Kindes usw.
  • Stellensuche: Ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt, dann ist für die Suche nach einer neuen Stelle die nötige Freizeit zu gewähren.

Normalerweise wird den Arbeitnehmenden bei Freizeit aus den genannten Gründen der normale Lohn gezahlt. Das gilt jedoch nicht unbedingt für Arbeitnehmende, die auf Stundenbasis bezahlt werden.

Was ist die Quellensteuer? Warum wird sie verrechnet?

Die Quellensteuer ist eine Besteuerungsmethode für das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Bewilligung C, welcher sich in der Schweiz aufhält.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese abzurechen.

Welche Arbeiten kann idea Treuhand übernehmen?
  • Lohnbuchhaltungen sowie Salär- und Personaladministration
  • An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherungen
  • Abrechnungen von Sozialversicherungen
  • Abrechnung der Quellensteuern
  • Unfall- und Krankheitsfällen Melden und Verwalten
  • Begleitung bei AHV- und SUVA-Revisionen
  • Erstellen der Lohnausweise