Steuerdomizil und Postadministration in Sursee, Kanton Luzern

Möchten Sie den Fokus lieber auf Ihr Kerngeschäft legen und sich nicht um administrative Tätigkeiten kümmern? Wir geben Ihrer Firma ein Steuerdomizil – in Sursee in Luzern, dem steuergünstigsten Kanton für Kapitalgesellschaften in der gesamten Schweiz.

Die idea Treuhand GmbH hat sich darauf spezialisiert für Ihre Kunden optimale Strukturen aufzubauen. Wir zeigen Ihnen die beste individuelle Lösung für Ihre Geschäftstätigkeit auf, gründen Ihre Gesellschaft und übernehmen für Sie den administrativen Bereich:

  • Administration/BackOffice
  • Korrespondenz und Postweiterleitung
  • Zahlungsverkehr
  • Buchhaltung
  • Personaladministration

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Offerte zusammenstellen können.

Fragen und Antworten zum Steuerdomizil

Was ist ein Sitz und was ein Domizil?

Sitz

Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Zweigniederlassungen haben ihren Sitz in der politischen Gemeinde, in welcher sich die Geschäftslokalität oder das Büro der Geschäftsführung befindet. Bei juristischen Personen befindet sich der Sitz gemäss Ort, wo die Verwaltungstätigkeit ausgeführt wird. Aktiengesellschaften, die GmbH und die Genossenschaften müssen den Sitz gemäss Gesetz zwingend in den Statuten regeln.

Domizil

Ein Domizil ist der Ort (Adresse unter Angabe von Strasse und Hausnummer), an dem sich die Geschäftslokalität effektiv befindet.

Besitzt eine juristische Person am Ort des statutarischen Sitzes kein Domizil mehr, wird die Auflösung der Gesellschaft durch den Registerführer in die Wege geleitet.

Weshalb kann ein Wechsel des Steuerdomizils interessant sein?

Die wirksamste Steuersparmöglichkeit ist der Umzug in einen steuergünstigen Kanton.

Voraussetzung ist jedoch die Bereitschaft, den Lebensmittelpunkt bzw. den Aufenthalt dahin zu verlegen und die Absicht dauernden Verbleibens zu haben.

Welche Schritte sind für eine Sitzverlegung notwendig?

Eine Sitzverlegung bei juristischen Personen bedingt eine Änderung der Statuten durch einen Beschluss der Generalversammlung. Bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist über diese Versammlung eine öffentliche Urkunde zu errichten. Eine Sitzverlegung muss durch eine Urkundsperson notariell beglaubigt werden

Verlegt ein Unternehmen den Sitz in einen anderen Kanton, so ist dies zuerst dem am neuen Sitz zuständigen Register anzumelden. Die Löschung im bisherigen Register erfolgt von Amtes wegen gestützt auf eine Mitteilung des Registeramtes des neuen Sitzkantons.